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frauennews: Mädchen-Konzentrationslager Uckermark

http://www.frauennews.de/themen/kriegsmittel/kz-uckermark.htm

Systematik: ID-Archiv id-e-473 id-e-320


Status: Changed
Checked: 03-03-02 05:25:40 PM

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Selbstdarstellung:
Die Errichtung von speziellen Lagern für "verwahrloste Jugendliche" wurde 1939 erstmals von Reinhard Heydrich, Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes gefordert. Die ersten männlichen Jugendlichen wurden ab August 1940 im KZ Moringen bei Göttingen inhaftiert. Das KZ diente Polizei und SS bereits 1933-1938 als Frauen- und Männer-KZ. 1942 wurde die Errichtung des Mädchen- Konzentrationslagers durch das "Reichskriminalpolizeiamt" angeordnet. Ab Frühjahr 1942 müssen männliche Häftlinge des KZ Ravensbrück in ungefähr 1,5 Kilometer Entfernung vom KZ Ravensbrück ein weiteres Lager errichten: das sogenante "Jugendschutzlager Uckermark", das für weibliche Minderjährige vorgesehen ist. Das Lager befindet sich inmitten eines Wald- und Sumpfgebietes. Jede einzelne Holzbaracke wird mit Stacheldraht umzäunt. Im Frühjahr 1943 sind 6 Baracken fertiggestellt. Vorgesehen war lt. SS-Plänen die doppelte Anzahl. Das Krankenrevier und die Arrestzellen ("Bunker") werden im KZ Ravensbrück "mitgenutzt". Im Juni 1942 wurden die ersten Mädchen nach Uckermark deportiert. Sie verlieren im Lagersystem ihren Namen, werden entwürdigt und zu Nummern degradiert. Der Begriff "Jugendschutzlager" verharmlost, welchen grausamen Alltagsbedingungen die Mädchen ausgeliefert waren. Das Lager Uckermark unterschied sich darin nicht von anderen Konzentrationslagern: - Hunger - Zwangsarbeit bei Siemens und auf Gutshöfen der näheren Umgebung - stundenlanges Appellstehen mehrmals am Tag - ständige, willkürliche Bestrafung bei kleinsten "Vergehen" Außerdem bestand im gesamten Lager absolutes, 24-stündiges Redeverbot. Lagerkommandantin im KZ Uckermark ist SS-Kriminalrätin Lotte Toberentz. "Erzieherinnen" fingieren als Aufseherinnen. Die Wachaufgaben übernehmen SS-Männer aus dem KZ Ravensbrück. Dr.Dr. Robert Ritter und Dr. Eva Justin führen "erb- und kriminalbiologische" Untersuchungen an den Häftlingen durch, die widerum Grundlage sind für zahllose Zwangssterilisierungen und Deportationen ins Todeslager Auschwitz, KZ Ravensbrück, Dachau, Sachsenhausen und Buchenwald. Andere Mädchen kommen in "Heil- und Pflegeanstalten" ("Euthanasie"). Bis zur Befreiung im 30. April 1945 durch die Rote Armee waren ca. 1.000-1.200 Mädchen und junge Frauen in diesem Lager inhaftiert. Die meisten von ihnen waren 16-21 Jahre alt, es ist jedoch bekannt, daß zwei ca. achtjährige Schwestern in diesem Lager gefangen gehalten wurden. Im Januar 1945 wurde ein Teil des Mädchen- Konzentrationslagers geräumt und die meisten Mädchen in das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück deportiert. Wenige werden entlassen, andere bleiben in einem kleinen Teilbereich inhaftiert. Der geräumte Teil wurde zum Vernichtungslager. Aus dem Konzentrationslager Ravensbrück wurden alte (über 52-jährige), kranke und geschwächte Frauen dorthin gebracht. Unter ihnen viele Widerstandskämpferinnen. Durch Injektionen und Giftpulver ermordet die SS dort diese Frauen. Ein anderer Teil der Frauen starb an den grausamen Lebensbedingungen in diesem Lager. Insgesamt ermordete die SS dort in dem kurzen Zeitraum von Januar bis April 1945 ca. 5.000 Frauen. KZ-Kommandantin Lotte Toberentz, Dr. Dr. Robert Ritter und Dr. Eva Justin werden leitende BeamtInnen in der westdeutschen Kriminalpolizei. Die in den 50 und 60er Jahren eingeleiteten Ermittlungsverfahren werden aufgrund der Verjährungsfristen für Mißhandlungen und Körperverletzungen eingestellt. Die Todesfälle in den Lagern werden nicht als Mord gewertet. Nach 1945 gelingt es nur wenigen ehemaligen Jugend-KZ-Häftlingen eine Entschädigungszahlung zu erreichen. Das bundesdeutsche Entschädigungsgesetz sieht nur Leistungen vor, die Verfolgung und Haft aus politischen, religiösen oder "rassischen" Gründen nachweisen können. Die aus "sozialen Gründen" Verfolgten sind ebenso wie Homosexuelle, Wehrdienstverweigerer und Deserteure davon ausgeschlossen. 1970 werden die sogenannten "Jugendschutzlager" als Konzentrationslager anerkannt, "wobei den ehemaligen Häftlingen...eine halbjährige Frist gesetzt ist, um Anträge auf "Wiedergutmachung" stellen zu können. Von dieser Maßnahme - lediglich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht erfahren die Betroffenen nichts oder viel zu spät.....Die in den beiden Lagern verrichtete Zwangsarbeit wird für die meisten Häftlinge nicht in die Rentenberechnung einbezogen. In entsprechenden Ablehnungsbescheiden werden sie wieder zu "Asozialen" und "Kriminellen" abgestempelt....". (Quellen/Zitate: 1. Gedenktafel an dem ehemaligen Lagergelände, eingeweiht von den Teilnehmerinnen des FrauenLesben-Baucamps 1997 am 19. September 1997; 2. Ausstellungskatalog zu den Jugend-Konzentrationslagern Uckermark und Moringen 1997)