
|
3 Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales
| Demkratie(theorie), Zivilgesellschaft, Bürgerrechte, Cyber-Rights / Lebensformen / Sexualität, Liebe / Freizeit, Sport, Tourismus, Konsum / Zukunft / Emanzipationsbewegungen, Neue Soziale Bewegungen (NSB) / Frauenbewegung / Männerbewegung / Alternative Bewegung / Bewegung anderer Gruppen, Randgruppen / Flüchtlingsbewegung, Ausländische BürgerInnenbewegung / Kapitalismus und Gesundheit / Medizin / Gesundheitsbewegung / Sozialeinrichtungen, Sozialarbeit, Sozialhilfe / Religion, Kirche / Atheismus, Humanismus / Rassismus, AusländerInnenfeindlichkeit / Antisemitismus / Nationalismus
|
|
| Systematik: | ID-Archiv id-e-3423 id-e-342 |
| | Status: | Changed | | Checked: | 03-03-02 03:47:26 PM |
| | Adresse: | Interkultureller Rat in Deutschland Riedstr. 2 64295 Darmstadt Tel: 06151-339971 Fax: 06151-367003 info@interkultureller-rat.de |
| | Selbstdarstellung: | | Interkultureller Rat in Deutschland e.V. Wer ist der Interkulturelle Rat? Der Interkulturelle Rat wurde am 30. August 1994 gegründet. In ihm arbeiten Menschen unterschiedlicher Herkunft und Nationalität sowie verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Religionsgemeinschaften, Migranten- und Menschenrechtsorganisationen, Kommunen und staatlichen Stellen, Medien und Wissenschaft zusammen. Vorstandsmitglieder sind: Dr. Jürgen Micksch, Interkultureller Beauftragter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ozan Ceyhun, Mitglied des Europäischen Parlaments, Leo Monz, DGB Bundesvorstand, Manuel Campos, IG Metall Vorstand, und Günter Burkhardt, Pro Asyl. (Stand: April 1999) Interkultureller Rat, Riedstraße 2, 64295 Darmstadt Tel. 06151-339971; Fax 06151-367003 Wozu ein Interkultureller Rat? Die Globalisierung ist nicht nur auf die Wirtschaft beschränkt. Sie bringt auch kulturelle und politische Herausforderungen mit sich. Wanderungsbewegungen nehmen zu. Gesellschaften werden multikulturell. Das macht eine interkulturelle Politik erforderlich, die Interessen von ethnischen, religiösen und kulturellen Minderheiten ebenso berücksichtigt wie Erwartungen und Ängste der Mehrheitsgesellschaft. Der Interkulturelle Rat tritt für die Entwicklung und Umsetzung einer interkulturellen Politik ein. Der Interkulturelle Rat arbeitet mit staatlichen Stellen, Migranten- und Menschenrechtsorganisationen und anderen gesellschaftliche Gruppen zusammen und fördert den Dialog der verschiedenen Gruppen miteinander. Auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene werden Runde Tische, Gesprächsforen oder Gremien befürwortet und initiiert, in denen an der Überwindung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt gearbeitet wird. Darüber hinaus bildet die Vernetzung auf nationaler und europäischer Ebene einen Schwerpunkt der Arbeit, wie zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien. Der Interkulturelle Rat veröffentlicht Argumentationshilfen und Broschüren, um über aktuelle Themen zu informieren und führt eigene Veranstaltungen wie die Interkulturellen Konferenzen und Fachtagungen durch. Presseinformationen und Medienarbeit tragen zur öffentlichen Bewußtseinsbildung bei. Ziele des Interkulturellen Rates Wir wollen interkulturelle und interreligiöse Dialogstrukturen zwischen deutschen und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen entwickeln und so den Tendenzen zum ethnischen Rückzug der Minderheiten entgegenwirken. Wir wollen durch eine langfristig angelegte Aufklärungsarbeit Vorbehalte in der Bevölkerung abbauen und fremdenfeindliche Einstellungen überwinden und zu einem friedlichen Zusammenleben beitragen. Unsere Forderungen sind: Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist zu reformieren. Es müssen Regelungen gefunden werden, die es seit langem hier lebenden oder hier geborenen Menschen ermöglichen, mit allen Rechten und Pflichten an dieser Gesellschaft teilzuhaben, auch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Im Asylrecht ist zum völkerrechtlichen Mindeststandard zurückzukehren, wie er in der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt ist. Dabei sind frauenspezifische Fluchtgründe anzuerkennen, monatelange, bis zu eineinhalb Jahren dauernde Abschiebungshaft abzuschaffen und Härtefallregelungen einzuführen, die im Einzelfall menschliche Lösungen zulassen. Die Gleichsetzung von Islam mit gewalttätigen Gruppen, die diese Religion für ihre Ziele mißbrauchen, muß verhindert werden. Dialoge mit Muslimen sollen in den Kommunen, Schulen und Kirchen gefördert werden. Diskriminierungen wegen Herkunft, Hautfarbe oder Religion sind zu beseitigen. Regelungen gegen Diskriminierungen sind einzuführen, wie sie von der Europäischen Union befürwortet werden und sich in anderen europäischen Ländern bewährt haben. Unsere aktuellen Arbeitsprojekte: Aufklärungsarbeit zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts Arbeitskreis „Kurdisch-Türkisch-Deutscher Dialog" Informationen über die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien Arbeitskreis Interreligiöser Dialog Überwindung von Konflikten zwischen jungen Türken und jungen Aussiedlern Veranstaltungen zu aktuellen interkulturellen Themen (Interkulturelle Konferenzen und Fachtagungen) Veranstaltungen und Informationen zum 21. März, dem Antirassismustag der Vereinten Nationen, und anderes |
|