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7 Kultur, Kommunikation, Medien
| Sprache / Kulturinstitutionen, Archive, Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen / Kulturtheorien, Soziokultur / Presse / Alternativpresse / Gegenöffentlichkeit, Medientheorie / Rundfunk / Fernsehen / Informationsübermittlung / Internet / Open Source / Netzkritik, Netzkultur, Netzkunst / Neitzbewegung, Netzaktivismus / E-Texte, Digitale Texte / Kino / Theater / Musik / Bücher / Verlage, Literatur / Zensur / Kunst / Satire, Humor
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AMOS online - Kritische Blaetter aus dem Ruhrgebiet
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http://www.amos-blaetter.de/
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| Systematik: | ID-Archiv id-e-714 |
| | Status: | Changed | | Checked: | 03-03-02 05:03:32 PM |
| | Adresse: | AMOS c/o Hartmut Dreier Schumannstraße 6 D - 45 772 Marl Tel. + Fax: (+49) 02365/42076 |
| | Selbstdarstellung: | | AMOS e.V. - Satzung -------------------------------------------------------------------------------- AMOS Verein zur Förderung interkultureller, interreligiöser und sozialpolitischer Bildung e.V. Satzung § 1 Name und Sitz (1) Der Name des Vereins lautet ,,AMOS. Verein zur Förderung interkultureller, interreligiöser und sozialpolitischer Bildung e.V. `` (2) Sitz des Vereins ist Marl. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Aufgaben (1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler, weltweit friedlicher Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur einschließlich der Begegnung zwischen Kulturen und Religionen, und der Völkerverständigung - im Sinne von Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung/Ökologie. (2) Diese Zielsetzung wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen, Publikationen und Kolloquien zu einzelnen Themen sowie durch die Förderung der Zusammenarbeit mit Organisationen, die dem Vereinszweck ähnliche Anliegen vertreten. (3) Ein Schwerpunkt der Arbeit soll sich exemplarisch mit den Strukturen und Entwicklungen im Ruhrgebiet befassen. § 3 Gemeinnützigkeit (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige mildtätige, wissenschaftliche bzw. kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke`` der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. .... |
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